Andreas Hahn
Montageservice

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  AGB
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1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer dies schriftlich bestätigt.

2. Angebote und Vertragsabschluß

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers, auch durch Telefax. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte, sowie sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

3. Preise

Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, gelten unsere Preise ,, ab Werk “ inkl. Verpackung und Verladung, ausschließlich Frachtkosten und Montage. Wir behalten das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialkosten, Hilfsstoffpreisen, Frachten oder öffentlichen Abgaben, eintreten.

Die Erhöhung dieser Kosten werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

Die gesetzliche Umsatzsteuer nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

4. Verpackung

Wir gehen davon aus, dass Sie die bestellte Ware in einer Transportverpackung, Verpackung nach unserer Wahl, zu erhalten wünschen. Dabei bemühen wir uns, aufwendige Verpackung zwecks Vermeidung von Transportschäden durch den Einsatz geeigneter Frachtführer zu reduzieren.

5. Lieferzeit

Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn doch Fixtermin von uns bestätigt wurde, gilt dieser für uns selbstverständlich verbindlich.

6. Transport und Gefahrenübergang

Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Mit der Übergabe der von Ihnen bestellten Ware an den Frachtführer haben wir unsere Vertragspflicht erfüllt und das Risiko geht auf Sie über. Bitte, prüfen Sie die Waren beim Empfang auf ihre Vollständigkeit und Unversehrtheit. Liegt ein Transportschaden vor, verhalten Sie sich bitte gemäß dem jeder Sendung beiliegenden Merkblatt.

8. Zahlung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Zahlungen für die Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung in netto zu leisten.

Bei größeren Aufträgen sind wir berechtigt, Teilzahlungen zu vereinbaren, z.B. 1/3 bei Erhalt der Auftragsbestätigung/Vorausrechnung und 2/3 innerhalb der vorstehend benannten Fristen.

9. Montag

Die Lieferung unserer Regale erfolgt in zerlegtem Zustand, wobei wir jeder Sendung eine Aufbau- und Betriebsanleitung beifügen. Die Montage bitten wir unter strikter Beachtung aller Details, z.B. Eckplattenanzahl/ -anordnung, Anzahl

und Anordnung der Aussteifungstraversen, Diagonalstreben etc. auszuführen und gleichermaßen die Sicherheitsbestimmungen nach BGR 234 zu beachten. Soweit erforderlich (Fachbodenbelastung mehr als 200 kg - Feldlasten mehr als 1000 kg), fügen wir unseren Regallieferungen auch Belastungs-Kennzeichnungsschilder bei.
Sofern vereinbart, führen wir für Sie Montagearbeiten durch. Wir sind berechtigt, damit Subunternehmer zu beauftragen. Die Abrechnung hierfür erfolgt auftragsbezogen und separat, wobei diese Kosten sofort nach Erhalt der Rechnung netto zahlbar sind.

7. Abnahme

Die Abnahme erfolgt entweder nach den gesetzlichen Bestimmungen( §§640 ff. BGB) oder nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Bei Montage und Aufstellung der

Ware durch uns ist die Abnahme der Ware nach einer entsprechenden Fertigstellungsmeldung unverzüglich durchzuführen, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist. Das Ergebnis der Abnahme ist schriftlich niederzulegen und sowohl von dem Kunden ( bzw. dessen Vertreter) als auch von uns (bzw. von unserem Vertreter) zu unterzeichnen. In die Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel sowie etwaiger andere Einwendungen des Kunden aufzunehmen. Hat der Kunde nach Montage und Aufstellung der Ware sowie einer Fertigstellungsmeldung die Werkleistung zur ständigen Nutzung unmittelbar in Gebrauch genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zehn Werkstagen ab Begin der Benutzung als erfolgt, soweit nicht ausdrücklich wesentliche Mängel gerügt werden

10. Eigentumsvorbehalt

Wie allgemein üblich, erfolgt jede Lieferung unter folgendem Eigentumsvorbehalt:
Erst mit Erfüllung unserer gegenwärtigen oder künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum auf Sie über. Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs sind Sie berechtigt, Vorbehaltsware zu verarbeiten oder zu veräußern. Aus dem Weiterverkauf entstehende Forderungen, die Sie - vorbehaltlich unseres Widerrufs - selbst einziehen können, werden hiermit sicherheitshalber an uns abgetreten. Sollten Sie die Vorbehaltsware verarbeiten, umbilden oder veräußern, so geschieht dieses stets für uns als Hersteller. Bei Verbindung mit anderen Waren geht das Miteigentum wertanteilig auf uns über. Übersteigt der Wert unserer Vorbehaltsware die Forderung um mehr als 20%, so geben wir auf Verlangen nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten frei.

11. Gewährleistung

Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Die Frist beginnt mit der Anlieferung der Ware. Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Die in den Zeichnungen gemachten Maßangaben über bauliche Abmessungen sind vom Auftraggeber zu prüfen und zu genehmigen. Bodenbelastungen bzw. Bodenpressungen werden im Angebot bzw. Auftragsbestätigung nur angegeben, wenn es vom Auftraggeber ausdrücklich verlang wird. Ansonsten wird von einem plan ebenen, waagerechten und tragfähigen Untergrund (Aufstellfläche der Regale) ausgegangen. Technische Änderungen an den Regalen behalten wir uns vor, wobei die für das Lagergut benötigte Lagerfläche und Belastungen (Gewichte) berücksichtigt werde.

12. Umtausch - Warenrückgabe

Stimmen wir einem von Ihnen gewünschten Umtausch bzw. einer Warenrückgabe (Sonderanfertigungen jeglicher Art ausgeschlossen), auf die kein Rechtsanspruch besteht, zu, haben Sie die gesamten daraus entstehenden Kosten zu tragen. Weitere Voraussetzung ist stets der einwandfreie Zustand der auf Ihr Risiko zurückgesandten Waren. Für vereinbarte Warenrücknahmen vergüten wir lediglich 90% des Kaufpreises. Für Ersatzlieferungen auf unsere Veranlassungen übernehmen wir die Kosten.

14. Datenschutz

Um den ordnungsgemäßen kaufmännischen Ablauf zu gewährleisten, werden in unserer EDV personen- und firmenbezogene Daten unserer Kunden gespeichert und so verarbeitet.

13. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Osnabrück ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Stand 01/200


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